Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Georg Kimmel GmbH
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines - Geltungsbereich
1. Lieferungen und Leistungen Georg Kimmel GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch dann, wenn sich die Georg Kimmel GmbH bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beruft, insbesondere auch dann, wenn die Georg Kimmel GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltslos erbringt.
2. Hinweisen des Bestellers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Entgegenstehende oder von ihren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Georg Kimmel GmbH nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.
II. Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt
1. Die Angebote der Georg Kimmel GmbH gegenüber dem Besteller sind freibleibend. Erst die Bestellung gilt als bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach der Wahl der Georg Kimmel GmbH durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen.
2. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben, technische Daten und Beschreibungen in ihren Produktinformationen, Werbematerialien oder technischen Merkblättern, sowie Angaben durch Hersteller oder seiner Gehilfen im Sinne des § 434 Abs. 1 Ziff. 3 BGB, sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von der Georg Kimmel GmbH zu liefernden Waren, es sei denn, die Angaben werden einzelvertraglich vereinbart.
3. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßheit, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von der Georg Kimmel GmbH zu liefernden Waren dar.
4. Anwendungstechnische Beratung erteilt die Georg Kimmel GmbH nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung ihrer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Einigung der Produkte für die beabsichtigten Zwecke.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
1. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, geltend die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß der Preisliste der Georg Kimmel GmbH. Für die Berechnung der Preise sind die von der Georg Kimmel GmbH ermittelten Gewichte und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach Empfang der Ware widerspricht. Zu diesen Preisen kommen zusätzlich die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie die Kosten für die für einen ordnungsgemäßen Versand notwendige Verpackung, die Transportkosten ab dem Werk der Georg Kimmel GmbH oder ab ihrem Lager, die Rollgeldkosten und - soweit vereinbart - die Kosten der Transportversicherung hinzu. Bei Auslandslieferungen können anderweitige länderspezifische Abgaben hinzukommen.
2. Die Georg Kimmel GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese Preisänderungen werden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich mitgeteilt. Sofern der Besteller nicht binnen einer Woche nach Bekanntgabe den neuen Preisen widerspricht, gelten diese als angenommen. Dies gilt nicht, sofern ein Festpreis vereinbart wurde.
3. Die Rechnungen der Georg Kimmel GmbH sind - soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde - 30 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums gerät der Besteller gemäß § 286 II Nr. 2 BGB in Verzug. Bei Zahlungen innerhalb von Tagen ab Rechnungsdatum gewährt die Georg Kimmel GmbH 2 % Skonto. Als skontoberechtigt gilt der Rechnungsendbetrag abzüglich Fracht, Palettenwert und Logistikkosten.
4. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
5. Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern oder die Georg Kimmel GmbH nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhält, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, ist die Georg Kimmel GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung sämtlicher ihrer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen einstelle, ein Scheck des Bestellers nicht eingelöst wird, ein vom Besteller begebener Wechsel durch den Besteller nicht bezahlt wird, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht er-öffnet worden ist.
6. Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann die Georg Kimmel GmbH, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie weitere Lieferungen von der Einräumung sonstiger Sicherheiten abhängig machen.
7. Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar.
8. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Georg Kimmel GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem zum Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden, von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verlangen. Ferner hat die Georg Kimmel GmbH bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
IV. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzug
1. Lieferzeiten gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Werden dennoch vereinbarte Lieferzeiten aus von der Georg Kimmel GmbH zu vertretenden Umständen überschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Lieferungen an Samstagen sind nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich.
2. Die Georg Kimmel GmbH gerät erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 Werktage betragen muss, in Verzug. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von der Georg Kimmel GmbH nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von ihren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff- Energie oder Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Eingriffe, ist die Georg Kimmel GmbH - soweit sie durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Leistungspflichten gehindert ist - berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl die Georg Kimmel GmbH als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche berechtigt, unter den Voraussetzungen gemäß Ziff. VIII. 6 dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
3. In jedem Verzugsfall ist die Schadenersatzpflicht der Georg Kimmel GmbH nachMaßgabe der Regelungen in Ziff. VIII. 1 bis VIII. 6 begrenzt.
4. Die Georg Kimmel GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten berechtigt, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.
5. Die Einhaltung ihrer Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt der Georg Kimmel GmbH vorbehalten.
6. Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versands oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so ist die Georg Kimmel GmbH unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob sie die Ware bei sich oder einem Dritten einlagert. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
V. Gefahrübergang, Transport- und Verpackungskosten
1. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht zwischen der Georg Kimmel GmbH und dem Besteller ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab dem Werk oder dem Lager der Georg Kimmel GmbH und ist dort vom Besteller auf eigene Gefahr und Kosten abzuholen. In diesem Falle geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der vertraglichen Liefergegenstände nach deren Bereitstellung zur Abholung mit dem Zugang der Mitteilung der Bereitstellung beim Besteller auf den Besteller über. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über (auch bei frachtfreier oder von uns transportversicherter Lieferungen). Für die beförderungssichere und betriebssicher Verladung ist ausschließlich der Besteller verantwortlich.
2. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine vom Standard abweichende Verpackung, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet.
3. Erfolgt der Versand der Ware auf Paletten, so werden diese berechnet; bei frachtfreier Rückgabe der Paletten in unbeschädigtem Zustand an das Werk/Auslieferungslager der Georg Kimmel GmbH werden sie durch Gutschrift wieder vergütet. Erklärt sich die Georg Kimmel GmbH ausnahmsweise dazu bereit, unbeschädigte Paletten beim Besteller abzuholen, so trägt der Besteller die ihr dadurch entstehenden Transportkosten; die Georg Kimmel GmbH behält sich ausdrücklich vor, die Abholung von Paletten ggf. entkoppelt von Warenlieferungen durchzuführen bzw. durch Dritte durchführen zu lassen.
4. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Besteller unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an die Georg Kimmel GmbH innerhalb dafür vorgegebenen geltenden Fristen geltend zu machen.
5. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Besteller für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
VI. Pflichten des Bestellers/Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die der Georg Kimmel GmbH aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, ihr Eigentum. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorhalt nicht.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum vollständigen Eigentumserwerb pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung und Zerstörung, wie z.B. gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden, ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen schon jetzt an die Georg Kimmel GmbH ab. Die Georg Kimmel GmbH nimmt diese Abtretung an.
3. Der Besteller darf die in im Eigentum der Georg Kimmel GmbH stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht, soweit der Besteller den aus der Weiterverarbeitung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen Vertragspartner - jeweils wirksam - im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm ein Abtretungsverbot vereinbart hat.
4. Der Besteller tritt an die Georg Kimmel GmbH zur Sicherung der Erfüllung aller ihrer in Ziffer VI. 1 genannten Ansprüche schon jetzt alle - auch künftig entstehenden und bedingten - Forderungen aus einem Weiterverkauf der von der Georg Kimmel GmbH gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von 110 % des Bruttowerts der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Die Georg Kimmel GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an.
5. Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen der Georg Kimmel GmbH gegenüber nachkommt, ist er zur Einziehung der an sie abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich dieser Forderungen ein Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und den Erwerbern der Vorbehaltsware der Georg Kimmel GmbH, bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo.
6. Auf das Verlangen der Georg Kimmel GmbH hat der Besteller seine an diese abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe ihrer Ansprüche gegen den Besteller an die Georg Kimmel GmbH zu zahlen. Die Georg Kimmel GmbH ist berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Die Georg Kimmel GmbH wird von diesen Befugnissen jedoch solange keinen Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Bestellers nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten Fälle hingegen ein, kann die Georg Kimmel GmbH verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Georg Kimmel GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8. Wird die von der Georg Kimmel GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder verbunden, so erwirbt die Georg Kimmel GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihr gelieferten Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der Georg Kimmel GmbH anteilsmäßiges Miteigentum überträgt. Der Besteller ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs über die durch Be- oder Verarbeitung oder Umbildung oder Verbindung oder Vermischung neu entstandenen Produkte im ordentlichen Geschäftsgang ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit der Georg Kimmel GmbH rechtzeitig nachkommt. Der Besteller tritt seine Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen der Georg Kimmel GmbH Eigentumsrechte zustehen, schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an die Georg Kimmel GmbH ab. Wenn der Besteller die gelieferte Ware mit der Hauptsache verbindet oder vermischt, tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Wertes ihrer Ware an die Georg Kimmel GmbH ab. Die Georg Kimmel GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an.
9. Der Besteller tritt der Georg Kimmel GmbH auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes ihrer Waren zur Sicherung unserer Forderungen ab, die durch die Verbindung ihrer Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
10.Die Georg Kimmel GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten nach ihrer Auswahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten ihre zu sichernde Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 % übersteigt.
11.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10 % des Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitraum, ist die Georg Kimmel GmbH – unbeschadet ihr zustehender weiterer (Schadenersatz-) Ansprüche – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferten Waren zurückzuverlangen. Die Georg Kimmel GmbH ist nach Rücknahme der von ihr gelieferten Waren zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber der Georg Kimmel GmbH bestehenden Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
VII. Rechte des Bestellers bei Mängeln
1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind der Georg Kimmel GmbH gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Ware oder Menge sind nach Sichtbarwerden unverzüglich zu rügen. Zur Wahrung von Mängelansprüchen hat der Käufer die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen- und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen und die in den geltenden DINNormen aufgestellten Untersuchungspflichten einzuhalten. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von der Georg Kimmel GmbH bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind der Georg Kimmel GmbH auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V.1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet, soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer gemäß Ziffer VII. 1 bis VII. 3 verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziff. VIII.1 bis VIII.5 dieser Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von der Georg Kimmel GmbH arglistig verschwiegen worden.
2. Im Fall von Mängeln an von der Georg Kimmel GmbH gelieferten Waren ist die Georg Kimmel GmbH nach ihrer Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Ist die Georg Kimmel GmbH zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Georg Kimmel GmbH nicht zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Soweit der Besteller wegen Mängel an von der Georg Kimmel GmbH gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen hat, richtet sich die Haftung der Georg Kimmel GmbH hierfür nach Ziff. VII.1, Ziffer VIII.1 bis VIII.6 und Ziffer IX.
VIII. Rechte und Pflichten der Georg Kimmel GmbH
1. Eine Haftung der Georg Kimmel GmbH für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
• von der Georg Kimmel GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden oder
• auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von der Georg Kimmel GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Insoweit haftet die Georg Kimmel GmbH für Schäden oder vergebliche Aufwendungen, die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht worden sind, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverletzung keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von der Georg Kimmel GmbH gelieferten Ware darstellt.
2. Haftet die Georg Kimmel GmbH für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist ihre Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Georg Kimmel GmbH haftet in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von deren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden. Die Georg Kimmel GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden des Bestellers, die diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafe-Ansprüchen Dritter entstehen.
3. Die vorstehenden in Ziffer VIII.1 bis VIII.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung der Georg Kimmel GmbH aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen die Georg Kimmel GmbH geltend gemacht werden. Fehlt der von der Georg Kimmel GmbH gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haftet diese für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.
4. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den Ziffern VIII.1 bis VIII.3 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
5. Soweit die Haftung der Georg Kimmel GmbH ausgeschlossen oder gemäß Ziffer VIII.1 bis VIII.4 eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen.
IX. Verjährung von Ansprüchen
1. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von der Georg Kimmel GmbH gelieferten Waren oder wegen von ihr pflichtwidrig erbrachter Leistungen – einschließlich Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – verjähren innerhalb eines Jahres, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Ziffern IX.2 bis IX.5 etwas anders ergibt oder das Gesetz gemäß §§ 439 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 445b (Rückgriffs-Anspruch) und 634a Abs. 1 NR. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
2. Hat der Besteller oder ein anderer Käufer in der Lieferkette aufgrund von Mängeln an von der Georg Kimmel GmbH gelieferten neu hergestellten Sachen Ansprüche gegenüber seinem Käufer erfüllt, tritt die Verjährung von Ansprüchen des Bestellers gegen die Georg Kimmel GmbH aus §§ 437 und 445a BGB frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller oder der andere Käufer in der Lieferkette als Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen die Georg Kimmel GmbH wegen von ihr gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, soweit die Ansprüche des Kunden/Vertragspartners des Bestellers wegen Mängeln an den von der Georg Kimmel GmbH an den Besteller gelieferten Waren gegen den Besteller verjährt sind, spätestens aber fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem die Georg Kimmel GmbH die jeweiligen Waren an ihren Besteller geliefert hat.
3. Hat die Georg Kimmel GmbH eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und/oder Auskunft pflichtwidrig erbracht, ohne dass sie im Zusammenhang mit der Auskunft oder Beratung Ware geliefert hat und ohne dass die pflichtwidrige Beratung oder Auskunft einen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von ihr gelieferten Ware darstellt, verjähren darauf beruhende Ansprüche gegen die Georg Kimmel GmbH innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ansprüche des Bestellers/Kunden gegen die Georg Kimmel GmbH aus der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, die keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von der Georg Kimmel GmbH zu liefernden bzw. gelieferten Waren darstellt, verjähren ebenfalls innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Soweit die vorgenannten Pflichtverletzungen einen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von der Georg Kimmel GmbH im Zusammenhang mit der Beratung oder Auskunft gelieferten Waren darstellen, gelten für die Verjährung der darauf beruhenden Ansprüche die in Ziff. XI.1, IX.2 sowie IX.4 getroffenen Regelungen.
4. Bei von der Georg Kimmel GmbH gelieferten neu hergestellten Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Vorgehensweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren die Ansprüche des Bestellers innerhalb von fünf Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Abweichend von Satz 1 gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren, soweit der Besteller die von der Georg Kimmel GmbH gelieferten Sachen für die Erfüllung von Verträgen verwendet hat, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt einbezogen worden ist oder zwei Jahre, sofern es sich nur für Bauwerksreparaturen verwendete Materialien handelt. Die Verjährung gemäß vorstehendem Satz tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller die Ansprüche aus Mangelhaftigkeit des Bauwerks, die durch die von der Georg Kimmel GmbH gelieferte Sache verursacht worden ist, gegenüber seinem Vertragspartner erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen die Georg Kimmel GmbH wegen von ihr gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, sobald die Ansprüche des Kunden/Vertragspartners des Bestellers gegen den Besteller wegen Mängeln an der von der Georg Kimmel GmbH an den Besteller gelieferten Ware verjährt sind, spätestens aber fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem die Georg Kimmel GmbH die jeweilige Ware an den Besteller geliefert hat.
5. Die in Ziff. IX.1 bis IX.4 getroffenen Bestimmungen gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Rechtsmängeln der von der Georg Kimmel GmbH gelieferten Waren, die in einem dinglichen Recht eines Dritten bestehen, aufgrund dessen von ihm die Herausgabe der von der Georg Kimmel GmbH gelieferten Waren verlangt werden kann. Sie gelten ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen des Bestellers/Kunden, die darauf beruhen, dass die Georg Kimmel GmbH Mängel an von ihr gelieferten Waren arglistig verschwiegen oder sie eine Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. In den in dieser Ziffer IX.5 genannten Fällen gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen.
X. Rücknahmen
Die Rücknahme der von der Georg Kimmel GmbH gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Ausnahmsweise kann sich die Georg Kimmel GmbH mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden erklären, soweit von ihr die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit der Ware festgestellt worden ist. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20 % des Rechnungsbetrages oder mindestens 30,00 EUR, abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen.
XI. Abtretungsverbot
Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Georg Kimmel GmbH dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen sie, insbesondere wegen Mängeln an von ihr gelieferten Waren oder wegen von ihr begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden, § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
XII. Sicherheitsdatenblätter und Leistungserklärungen
Findet die Verordnungen (EG) NR. 1907/2006 /REACH-Verordnung) und/oder (EG) Nr. 304/2011 (EU-Bauproduktenverordnung) in der jeweils geltenden Fassung auf den Liefergegenstand Anwendung, erklärt sich der Besteller mit dem Abruf des Sicherheitsdatenblattes und/oder der Leistungserklärung unter URL http://kimmel.de Einverstanden.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Handelsklauseln
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen der Georg Kimmel GmbH und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Mönchengladbach, für Zahlungen die in der Rechnung bezeichnete Zahlstelle, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Georg Kimmel GmbH hat jedoch das Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.
2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Georg Kimmel GmbH und dem Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, so wie es zwischen deutschen Kaufleuten gilt und in den jeweiligen Lieferländern wirksam vereinbart werden kann (siehe Ziffer I. dieser Verkaufsbedingungen). Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CSIG – Wiener UN-Kaufrecht) und des deutschen internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen